Spanisches Gericht entschied: Lycos verliert in Spanien seinen Namen

Lycos Espana Internet Services kündigte an, dass es gegen das Urteil eines spanischen Gerichts zum Gebrauch der spanischen Lycos-Marke Revision einlegen wird.


Der führende europäischen Portalbetreiber und Online-Vermarkter wurde von Lico Leasing wegen des gleichklingenden Markennamens auch auf Entschädigungszahlungen verklagt.

Vorerst darf Lycos Europe in Spanien seinen Markennamen “Lycos” nicht mehr verwenden. So entschied ein Gericht in Madrid, nachdem im April 2004 das spanische Unternehmen Lico Leasing gegen Lycos Espana Internet Services geklagt hatte, um die Nutzung des Namens sowie der Internetdomäne lycos.es zu verhindern. Lycos Europe hat angekündigt gegen das Urteil Berufung einzulegen. “Wir halten den Bestand des Urteils in zweiter Instanz für unwahrscheinlich”, heißt es bei Lycos Europe. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass zwei Marken mit sehr ähnlichen Namen auf demselben Markt für Verwirrung sorgen.

Lico Leasing, das im Finanzsektor unter dem Markenzeichen “LICO” tätig ist, klagte auch gegen die Carnegie-Mellon-Universität, um den spanischen Markennamen aus dem spanischen Markenregister streichen zu lassen. Des Weiteren fordert Lico Leasing von Lycos Espana Internet Services Entschädigungszahlungen für die Nutzung des Markennamens “Lycos” durch den Portalbetreiber. Laut Urteil des Zivilgerichtes muss Lycos Entschädigungen zahlen. Allerdings sorgt die Urteilsbegründung für Verwirrung, da laut dieser keine Entschädigung zu zahlen ist, wie es aus dem Unternehmen gegenüber pressetext heißt.

Das in erster Instanz gefällte Urteil heißt für Lycos aber, dass der Markennummer als null und nichtig bewertet und Lycos Espana Internet Services dazu verurteilt wird, den Gebrauch des “Lycos”-Markennamens in Spanien einzustellen, die Domäne lycos.es nicht mehr zu nutzen sowie die Registrierung der Domäne aufzuheben. (Quelle: pte. 09.03.2007)

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