Mallorca Verkehr

Besondere Verkehrsregeln, die man aus Deutschland nicht gewohnt ist

Ganz im Gegensatz zu Deutschland werden auf Mallorca Personenschäden deutlich höher eingestuft als finanzielle Schäden, was sich beispielsweise darin zeigt, dass die Strafe für unterlassenes Anschnallen oder überhöhte Geschwindigkeit im Vergleich zu Deutschland immens sind, während Parkvergehen schnell, einfach und günstig abgewickelt werden:

Bei überschrittener Parkzeit an einem Parkautomaten muss man einfach Parkschein, Knöllchen und die Quittung für eine geringe Strafe (die man direkt am Automaten entrichten kann) zusammen in einem Umschlag in den Briefkasten an der Parkuhr einwerfen, und der Fall ist erledigt.

Die Einzugsbereiche von Parkautomaten erkennt man an der blauen Linie auf der Straße. In Gegenden, in denen keine Parkautomaten stehen, orientiert man sich ebenfalls an den farbigen Linien: hier bedeutet eine gelbe Linie ein Parkverbot.

Das Abschleppen von Fahrzeugen kommt daher in Mallorca vergleichsweise weniger schnell vor als in Deutschland, wo man mit Parksündern recht rigoros umgeht. Das private Abschleppen mit Seil oder Stange ist verboten – wenn es nötig wird, muss man auf einen Abschleppdienst zurückgreifen.



 


In Mallorca gilt in Bezug auf Alkohol am Steuer eine Grenze von 0,5 Promille – diese hat man leicht schon nach dem zweiten Glas Wein oder Bier überschritten, so dass man den Wagen normalerweise lieber stehen lassen sollte, wenn man etwas trinkt. Die Strafen für Alkohol am Steuer sind ebenfalls vergleichsweise hoch.

Wenn sie mit einem motorisierten Zweirad wie einer Mofa, einem Moped oder einem Motorrad unterwegs sind, müssen sie gesetzlich verpflichtend einen Helm tragen.Ansonsten kann eine nicht unerhebliche Strafe fällig werden.

Wie in den meisten europäischen Ländern ist auch in Spanien (und damit in Mallorca) das Telefonieren am Steuer verboten. Das Bußgeld kann erhebliche Ausmaße annehmen – die Strafen sind nicht im mindesten mit denen in Deutschland vergleichbar!

Wichtig ist auch, dass die einfachen „Freisprecheinrichtungen“, die in der Praxis nur aus Ohrstöpseln bestehen, nicht als erlaubt gelten - das Telefonieren mit diesem Hilfsmittel ist ebenfalls verboten. Lassen sie im Zweifelsfall am Steuer das Handy lieber aus.

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