Erbschaftssteuer Spanien

Erben ist nicht gleich Erben, besonders nicht in Spanien

Die Besteuerung des Erbes unterscheidet sich in Spanien grundlegend von der in Deutschland. Die Freibeträge für die Erben fallen deutlich niedriger aus.


Außerdem sollte bedacht werden, dass schon bei einem Aufenthalt des Erbwerber in Spanien von mehr als 183 Tagen sein gesamtes Vermögen, sowohl das in Spanien als auch das in Deutschland, unter die Erbschaft- und Schenkungssteuer von Spanien fällt.

Wohnt der Erbwerber aber in Deutschland, dann wird nur auf das Vermögen, welches sich in Spanien befindet, die übliche Steuerpflicht angewandt.

Wer also darüber nachdenkt seinen Lebensabend im sonnigen Spanien zu verbringen, tut gut daran, sich im Vorfeld über einige Gegebenheiten zu informieren, wenn ihm daran gelegen ist, dass sein Vermögen nicht unnötig besteuert wird.

Das in Deutschland gemachte handschriftliche Testament oder auch das vom Notar wird von den spanischen Behörden anerkannt. Auch die Erbfolge bleibt gleich. Es lohnt sich aber an vielen Stellen das Testament zu überarbeiten.

Soll z.B. ein Lebensgefährte erben, so ist in Spanien davon dringend abzuraten. Neben dem Fakt, dass Lebensgefährten keinen Freibetrag haben und in die Steuerklasse IV. eingeordnet werden, kommt noch eine Multiplizierung der fälligen Steuer mit 2 dazu.

Am Besten belässt man sein Vermögen weitestgehend in Deutschland und vererbt seine in Spanien liegenden Besitztümer an seine Enkel oder Urenkel. Sind diese nämlich jünger als 21 Jahre, steht ihnen ein Freibetrag von 48.000 Euro zu.

Es ist in jedem Fall angebracht einen Anwalt aufzusuchen, um das Bestmögliche für sein Vermögen und dessen Verbleib zu tun.

Diese Icons verzweigen auf soziale Netzwerke bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • MisterWong
  • YahooMyWeb

1 Kommentar zu “Erbschaftssteuer Spanien”

  1. am 15. Dez 2007 um 18:43Günter Menth

    Zutreffende Tendenz, aber in Spanien gibt es auch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Erbschaftsteuerminimierung

    Das zeigt sich in unserer anwaltlichen Praxis bei der Einzelfallanalyse immer wieder. Meist kann auch bei Vermögenslageort Spanien durch strategische Gestaltungsmassnahmen die spanische Erbschaftssteuer weitgehend minimiert werden.
    Oft genügt schon ein spezifisch ausgestaltetes Vermächtnistestament für Spanien. Möglich ist auch eine Wertminderung durch Hypothekenbelastung.
    Zudem können nach spanischen Formvorschriften erstellte Vollmachten die Möglichkeit einer zeitnahen lebzeitigen Vermögensverlagerung oder Vermögensübertragung eröffnen.
    Weitere Informationen finden sie auf unserer Website erbrechtskanzlei-spanien .de

Kommentar schreiben

Bevor Sie den Kommentar abschicken, geben Sie bitte den eingeblendeten Sicherheitscode ein. Ist der Code Ihnen zu unleserlich, klicken Sie auf
das Bild und Sie bekommen einen neuen Sicherheitscode:

 



Ihr Kommentar wird manuell geprüft und ggf. veröffentlicht



Autovermietung Spanien


Mietwagen in Spanien und was man dazu wissen sollte Zum Mieten eines Fahrzeuges muss man in Spanien 21 Jahre alt sein und 2 Jahre Fahrpraxis besitzen, zudem sind der Personalausweis oder Reisepass, sowie der Führerschein notwendig. Eine vorab angefertigte Kopie des Ausweises mitzunehmen kann ebenfalls nicht schaden, da man sie eventuell beim Vermieter lassen muss. Die Verkehrsregeln dürften kaum Schwierigkeiten bereiten, da sie dem St [...]

Billigflüge nach Spanien


Billigflüge und was es damit auf sich hat Als im Jahre 1971 nach Lockerung der strikten Regulierung des inneramerikanischen Luftverkehrs durch US-Behörden und gegen den Willen der großen US-Fluggesellschaften, wie United oder Delta, eine kleine Fluggesellschaft namens Southwest Airlines nach vierjährigen Querelen endlich ihre Flugerlaubnis bekam und der Bevölkerung durch Verzicht auf gewisse Komfortmerkmale erstmals billige Inlandsflüge [...]